AGB

Kaninchenschalen
eine Marke der Ripalgo AG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

1. Allgemeines
Diese Verkaufsbedingungen sind zwischen der Ripalgo AG als Verkäuferin und den Abnehmern gegenseitig gültig und verbindlich. Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig vereinbart worden sind.


2. Preise
Die in unseren Dokumenten aufgeführten Preise entsprechen den bei Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig.

  • Unsere Verkaufspreise verstehen sich exkl. MwSt. / VOC.
  • Der kostendeckende Mindestnettowarenwert der Bestellung beträgt CHF 50.-. Wir behalten uns vor, Differenzkosten nach zu belasten.
  • Für angebrochene Verpackungseinheiten verrechnen wir einen Zuschlag für den entstandenen Mehraufwand.


3. Normen
Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Dokumenten sind unverbindlich. Ausländische Besteller haben uns über Rechtsnormen und behördliche Anordnungen, welche die Lieferung, die Ausstattung oder die Verwendung der bestellten Waren betreffen, zu informieren. Diese Informationspflicht umfasst insbesondere:

  • Bestimmungen über die Beschaffenheit und den Einsatz der gelieferten Ware.
  • Sicherheitsvorschriften
  • Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen


4. Sonderanfertigungen
Der Besteller übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die uns zur Verfügung gestellt wurden. Zudem übernimmt der Besteller die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, so dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können. Angebote und Bestätigungen von Sonderteilen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstellaufwandes abgegeben. Wir behalten uns das Recht vor, von einem Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können. Alle über eine normale Beratung hinausgehenden Aufwände sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Sonderanfertigungen bleibt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% auf die bestellte Menge vorbehalten.


5. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen
Nicht in unseren Dokumenten enthaltene Produkte offerieren wir Ihnen auf Anfrage. Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, sie sind jedoch unverbindlich. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage unserer Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Streik usw. sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung. Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


6. Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. EURO-Paletten, Boxen und Kisten sind hiervon ausgenommen und werden ausgetauscht bzw. gutgeschrieben. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungsart.


7. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, etwaige „Frei Haus“ Lieferungen sind ebenfalls auf Gefahr des Bestellers. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Versandart. Bei Express-Sendungen berechnen wir die zusätzlichen Frachtkosten. Rücksendungen die nicht durch Ripalgo AG zu verantworten sind, werden nur nach vorherigen Vereinbarungen akzeptiert, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.– berechnet. Rücksendungen im Warenwert unter CHF 50.– sowie Sonderanfertigungen und nicht in Ripalgo AG Katolgen geführte Artikel können nicht zurückgenommen werden.


8. Zahlungskonditionen
Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, nach entsprechender Bonitätsprüfung auf eine Vorauszahlung zu bestehen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet.


9. Zahlungsverzug
Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9%. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Bestellung solange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden CHF 15.- für jede weitere Mahnung CHF 20.- erhoben. Das Inkasso erfolgt durch die Creditreform Egeli St. Gallen AG. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.- bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 100.- bis FH 150, 125.- bis FH 300, 190.- bis FH 500, 260.- bis FH 1'000, 350.- bis FH 2'000, 530.- bis FH 4'000, 900.- bis FH 8'000, 1'330.- bis FH 16'000, 2'000.- bis FH 32'000, 2'600.- bis FH 50'000, ab FH 50'000 betragen sie 5.5% der Forderung.


10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.


11. Mängelrügen
Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen und uns festgestellte Mängel innert 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung schriftlich bekanntzugeben. Bei berechtigten Beanstandungen oder Falschlieferungen hat der Empfänger uns eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Wir behalten uns jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren nicht weiterverarbeitet worden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.


11a. Gewährleistung
Wir übernehmen nur eine Gewährleistung nach Massgabe des Haftungsumfanges des Lieferanten. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängel der Ware verjähren in jedem Fall nach einem Jahr nach Ablieferung, sofern keine anderen rechtlichen Vorschriften bestehen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. Änderungen oder Reparaturen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, entlasten uns von der Gewährleistungspflicht.

Die technische Beratung durch uns vor und/oder während der Verwendung der Produkte, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, erfolgt im guten Glauben, jedoch ohne Gewährleistung. Unsere Beratung stellt den Besteller nicht frei von seiner Verpflichtung, die von Ripalgo AG gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verarbeitung und Verwendung zu untersuchen. Das Risiko der Verwendung und der Verarbeitung der Produkte trägt ausschliesslich der Besteller.


12. Produktehaftpflicht
Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haften wir nur, wenn der Schaden unsererseits vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Das gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.

Urfassung von SFS-Intec AG
Mit freundlicher Genehmigung der SFS-Intec AG